Werkvertrag

Wenn es im Verkehrsrecht um Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Werkvertrag geht, ist meist der „Reparaturvertrag“ gemeint. Es handelt sich um Streitigkeiten zwischen einem Kunden und seiner Werkstatt, die nach Auffassung des Kunden eine Reparatur nicht ordnungsgemäß durchgeführt haben soll. Typische Probleme sind hier:

  • Die Reparatur hat zu lange gedauert.
  • Die Reparatur hat nicht den gewünschten Erfolg gebracht.
  • Die Reparatur ist zu teuer geworden.

Wenn Sie auch von solchen Problem betroffen sind, helfen wir Ihnen gerne dabei, diese zu lösen.
Wenn Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese nicht nur die Kosten für einen Rechtsanwalt, sondern in der Regel auch die Kosten für einen Sachverständigen, der benötigt wird, um prüfen zu können, ob die von der Werkstatt durchgeführten Arbeiten ordnungsgemäß sind oder nicht. Zwar erfordert auch die Klärung von Streitigkeiten mit einer Werkstatt die genaue Beachtung der rechtlichen Vorgaben. In der Regel wird sich der Streit jedoch um technische Fragen drehen und ist daher ohne einen Sachverständigen nicht zu lösen.