Bußgeldbescheid, Unfall oder Probleme mit der Versicherung?
Wir helfen Ihnen weiter!
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Bußgeldbescheid, Unfall oder Probleme mit der Versicherung?
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Engelbrecht Seutter Rechtsanwälte. Ihre Fachanwälte im Verkehrs- und Versicherungsrecht.
Zum fünften Mal in Folge hat Statista, gemeinsam mit der renommierten Medienmarke stern die Studie zu den „Besten Anwaltskanzleien für Privatmandanten“ durchgeführt. Wir freuen uns, dass unsere Kanzlei zu den Besten 2024 gehört.* Zudem wird Rechtsanwalt Engelbrecht auch in diesem Jahr wieder vom FOCUS als TOP-Rechtsanwalt im Verkehrsrecht ausgezeichnet.
Sie sind geblitzt worden? Dann rufen Sie uns an, bevor Sie das erste Schriftstück von der Bußgeldstelle beantworten, denn schon dabei können Ihnen als Halter oder Fahrer Fehler unterlaufen, die im weiteren Verlauf des Verfahrens nicht mehr zu korrigieren sind und zu einem Fahrverbot oder Punkten in Flensburg führen.
Wenn Sie mit einer Straftat, z. B. Fahrerflucht konfrontiert werden, sollten Sie sich auch dann, wenn Sie ein völlig reines Gewissen haben, nicht zur Sache äußern, solange wir für Sie nicht die Ermittlungsakten einsehen konnten. Denn es droht u. U. die Entziehung der Fahrerlaubnis. Bei einer Unfallflucht ist dies schon ab einem Schaden von 1.300 Euro der Fall.
Nach einem Unfall sollten Sie sich zumindest für ein erstes Informationsgespräch direkt mit uns in Verbindung setzen, denn die Rechtslage klärt weder die Polizei am Unfallort, noch Versicherungen untereinander. Auch kann man z. B. bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs schnell gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen.
Verletzt? Dann helfen wir Ihnen nicht nur, ein tatsächlich angemessenes Schmerzensgeld zu erhalten. Häufig geht es auch um einen Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten, einen Haushaltsführungsschaden oder gerade bei Personen-Großschäden z. B. auch Unterhaltsschäden von Familienmitgliedern, die schwierig zu ermitteln sind.
Seit mehr als zwei Jahrzehnten führen wir in ganz Deutschland für verschiedene Berufsgenossenschaften und andere Sozialversicherungsträger Prozesse, um deren Regressforderungen durchzusetzen. Dieser Bereich erfordert in besonderer Weise sehr spezielle Rechtskenntnisse, die wir auch in Seminaren vermitteln.
Sie bezahlen seit Jahren Ihre Versicherungsprämie, aber im Schadensfall kürzt die Versicherung die Leistung oder will sogar gar nichts bezahlen. Wir kennen ganz viele Fälle, in denen die vorgeschobenen Ablehnungsgründe rechtlich nicht haltbar sind, und schauen uns gerne Ihre Versicherungsbedingungen an.
Häufig gibt es nach der Übergabe eines Fahrzeugs Probleme, weil z. B. ein Unfallschaden entdeckt wird oder ein technischer Defekt auftritt. Wir sagen Ihnen, welche Gewährleistungsansprüche bestehen und ob diese trotz eines im Vertrag vereinbarten Gewährleistungsausschlusses durchgesetzt werden können.
Nicht nur strafrechtlich, sondern auch verwaltungsrechtlich kann es zu Problemen mit dem Führerschein kommen, z. B. weil Sie zu viele Punkte haben oder eine MPU machen sollen. Wenn es nicht mehr möglich sein sollte, die Probleme schon im Vorfeld zu vermeiden, klären wir diese für Sie mit der Führerscheinstelle.
Wenn eine Reparatur ungewöhnlich lange dauert, nicht den gewünschten Erfolg bringt oder die Reparaturrechnung unerwartet hoch ausfällt, lassen Sie sich von uns über die Wege informieren, wie sich Streitigkeiten mit der eigenen Werkstatt lösen lassen.
Unsere Anwälte sind für Sie da.
Die Gründungspartner Andreas Engelbrecht und Frank Seutter verfügen zusammen über mehr als 25 Jahre Erfahrung als ehemalige Partner einer der großen deutschen Wirtschaftskanzleien mit über 100 Rechtsanwälten.
Die dort erlangte Expertise im Verkehrsrecht, Versicherungsrecht sowie im Bereich des Sozialversicherungsträgerregresses bildet die Grundlage der anwaltlichen Tätigkeit, der wir uns im Team mit Ehrgeiz und Leidenschaft widmen.
Andreas Engelbrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Schwerpunkte: Haftungs- und Versicherungsrecht, Verkehrsrecht (Vertragsanwalt des ADAC), Strafrecht, Regresse von Sozialversicherungsträgern
Schwerpunkte: Verteidigung in Straf- und Ordungswidrigkeitenverfahren, Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfällen und Führerscheinangelegenheiten