Ordnungswidrigkeiten

Verkehrsordnungswidrigkeiten haben zumeist unangenehme Folgen. Neben einem Verwarnungsgeld oder einer Geldbuße drohen häufig der Eintrag von ein bis zwei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg und ein Fahrverbot für die Dauer von ein bis drei Monaten. Wir verteidigen Sie gegen alle Vorwürfe, mit denen Sie als Führer oder Halter eines Kraftfahrzeugs konfrontiert werden können, insbesondere wenn sie im Zusammenhang stehen mit

  • Geschwindigkeit
  • Abstand
  • Rotlicht
  • Handy/Mobiltelefon
  • Gurt-/Anschnallpflicht
  • Alkohol/Drogen am Steuer
  • Vorfahrtmissachtung
  • Fehler beim Rückwärtsfahren/Wenden
  • Lenkzeitüberschreitung
  • Ladungssicherung.

Wir sehen auf unserer Homepage davon ab, Ihnen im Einzelnen zu den jeweiligen Verkehrsverstößen zu erläutern, welche Voraussetzungen für die Verhängung einer Geldbuße oder eines Fahrverbotes erfüllt sein müssen und welche Verteidigungsstrategien es gibt, sich einer Ahndung der Tat zu entziehen. Hierzu kann man sich im Internet bereits auf diversen Seiten informieren (z. B. www.radarfalle.de). Letztendlich müssen nicht Sie diese Kenntnisse besitzen, sondern Ihr Rechtsanwalt. Das Wiederholen dieser Information auf der eigenen Homepage sagt weder etwas über den Wissensstand eines Rechtsanwaltes aus, noch über dessen Erfahrung bei der Anwendung dieses Wissens.

Damit Sie sich eine Vorstellung davon machen können, über welche Erfahrungen wir speziell im Bereich der Verteidigung gegen verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten und Straftaten verfügen, hat Rechtsanwalt Seutter in einem in unserer Kanzlei einsehbaren Ordner ab dem Jahr 2014 drei Jahre lang die Einstellungsbescheide gesammelt, die er in diesem Zeitraum in von ihm allein betreuten Verfahren erhielt. Das Ergebnis: In den Jahren 2014 bis 2016 wurden über 200 Ermittlungsverfahren eingestellt!

Wenn Sie sich vor Augen führen, dass alle unsere 4 Rechtsanwälte Verteidigungen in diesen Rechtsgebieten übernehmen und über eine langjährige Berufspraxis verfügen, und wenn Sie weiter berücksichtigen, dass hier nicht die zahlreichen Verfahren erfasst sind, in denen es leider beim ursprünglichen Bußgeldbescheid blieb oder in denen „nur“ Punkte in Flensburg oder Fahrverbote vermieden werden konnten, können Sie sich besser als durch die detaillierte Darstellung rechtlicher Informationen ein Bild davon machen, mit welcher Kompetenz und Erfahrung wir Ihnen zur Verfügung stehen.

Basisinformationen

Um einen möglichen Erfolg auch in den Sie betreffenden Verfahren nicht zu gefährden, ist es uns aber wichtig, Sie zumindest auf folgende Punkte hinzuweisen, die bei allen Ordnungswidrigkeitenverfahren zu beachten sind:

Schweigerecht

Der erste Schritt auf dem Weg zu einer erfolgreichen Verteidigung heißt „Schweigen“. In den meisten Ordnungswidrigkeitenverfahren gilt eine kurze Verjährungsfrist von 3 Monaten. Wenn in dieser Zeit der Täter nicht ermittelt werden kann, kann in vielen Fällen nichts mehr passieren. Verraten Sie also nicht den Fahrzeugführer. Und glauben Sie nicht, dass Sie dies als Halter eines Kraftfahrzeugs machen müssten, weil sonst davon ausgegangen werden dürfte, dass Sie selbst das Fahrzeug geführt haben. Egal ob Sie als Zeuge oder Betroffener schriftlich angehört oder zu einer Vernehmung vorgeladen werden – kontaktieren Sie zunächst sofort einen Rechtsanwalt, um die weitere Vorgehensweise mit diesem abzustimmen. Wenn Sie gegenüber der Verfolgungsbehörde falsch reagieren, kann der Weg zu einem erfolgreichen Abschluss des Verfahrens bereits verbaut sein.

Akteneinsicht

In den allermeisten Fällen wird Ihnen ein Rechtsanwalt dringend dazu raten, erst nach der Einsichtnahme in die Ermittlungsakte der Verfolgungsbehörde zu entscheiden, ob es sinnvoll ist, das Schweigerecht aufzugeben und sich zur Sache zu äußern. Ohne den Akteninhalt zu kennen, können Sie nicht wissen, welche belastenden Beweismittel es gibt und was Sie vortragen müssen, um diesen die Beweiskraft zu nehmen. Auch Formfehler, die zu einer Einstellung des Verfahrens führen können, können in der Regel nur aufgedeckt werden, wenn der Akteninhalt bekannt ist.

Punkte/Fahrverbot

Da es sich bei der Ermittlung von Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen zumeist um standardisierte Messverfahren handelt, sollten Sie sich trotz gelegentlicher Urteile von vereinzelten Richtern an Amtsgerichten und trotz der von einigen Sachverständigenbüros kritisierten Funktionsweise verschiedener Messgeräte nicht der Illusion hingeben, dass eine Messung auch in Ihrem Fall fehlerhaft sein muss. Denn die zuständigen Oberlandesgerichte teilen diese Bedenken in der Regel nicht, worüber dann in der Presse allerdings nicht mehr berichtet wird. Frühzeitig wird ein Rechtsanwalt daher auch andere Strategien in Erwägung zu ziehen haben, wenn er den Eintrag von Punkten oder ein Fahrverbot vermeiden möchte.

So lässt sich der Eintrag von Punkten verhindern, wenn es bei einer Ordnungswidrigkeit gelingt, die Geldbuße auf unter 60 € zu reduzieren.

Noch besser sind die Chancen der Verteidigung, wenn es darum geht, ein Fahrverbot zu vermeiden. Dies kann gelingen, wenn sich in Bezug auf die konkrete Tat oder den konkreten Täter Umstände darlegen lassen, aufgrund derer sich der zu entscheidende Einzelfall zugunsten des Betroffenen erheblich von dem „Regelfall“ unterscheidet, der mit einem Fahrverbot geahndet werden sollte. Ein typisches Beispiel ist der drohende Verlust eines Arbeitsplatzes z. B. bei einem Taxifahrer oder Außendienstmitarbeiter.

Wenn ein Fahrverbot dennoch nicht vermieden werden kann, sollte das Bußgeldverfahren zumindest so „organisiert“ werden, dass sich die Auswirkungen in Grenzen halten, in dem es beispielsweise während eines mehrwöchigen Urlaubs angetreten werden kann.