SVT Regress
Der Spezialisierung unserer Kanzlei auf Verkehrs- und Versicherungsrecht folgend vertreten wir seit Jahren eine Vielzahl von Sozialversicherungsträgern auf dem Gebiet der gerichtlichen, aber auch außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Regressansprüche nach §§ 116, 119 SGB X oder nach § 110 SGB VII. Diese Vertretung erfolgt bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
Maßgeblich für den erfolgreichen Regress ist dabei nicht nur die stets aktualisierte Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur, sondern auch die Begleitung des Sozialversicherungsträgers bei der Sachverhaltsermittlung. Gerade die exakte Sachverhaltsermittlung und die forensische Aufbereitung des ermittelten Sachverhalts stellen eine wesentliche Säule für einen erfolgreichen außergerichtlichen, aber auch gerichtlichen SVT-Regress dar.
Aus diesem Grund engagieren wir uns für unsere Mandanten nicht nur vor Gericht, sondern auch in der Fortbildung. Neben Inhouse-Seminaren zum Thema SVT-Regress halten wir auch Seminare bei den Fortbildungseinrichtungen der DGUV, so z.B. im IAG zum Thema „Gerichtsfest ermitteln in Regressfragen“ und bei der DGUV-Akademie zum Thema „Unterhaltsschaden und Haushaltsführungsschaden“, sowie bei den MWV Seminaren zu den Grundzügen des Sozialversicherungsträgerregresses.
Gerne sind wir auch Ihnen bei der Durchsetzung der Regressansprüche oder der Fortbildung Ihrer Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen behilflich.